Mit dem Urteil Schrems gegen Facebook hat der EuGH am 16.07.2020 die Zulässigkeit der Datentransfers zwischen der EU und den USA auf Grundlage des EU-US Privacy Shield aufgehoben.
Dadurch stehen viele Unternehmen und Organisationen vor einer großen Herausforderung, um eine zulässige Datenverarbeitung der unterschiedlichen Dienste und Anbieter zu gewährleisten.
Mit vielen IT-Systemen und Onlinediensten werden eine Vielzahl an US-Anbietern genutzt, die nicht ohne weiteres ausgetauscht werden können. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag, der den Sachverhalt nach aktueller Lage bewertet und Handlungsempfehlungen Ihnen dazu bereitstellt.